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Aktuelles 

 

 

Änderungen bei den Minijobs

 

Ab dem Kalenderjahr 2013 dürfen Minijobber mehr Geld verdienen. Die Gehaltsgrenze steigt von 400,00 € auf 450,00 €.

 

Neu beim Minijob ist die Rentenversicherungspflicht

 

Bei Minijobbern, die bereits 2012 angestellt waren, und deren Gehalt nicht angeglichen wird, bleibt es bei der Rentenversicherungsfreiheit. Der Minijobber kann sich allerdings auf Antrag freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

 

Startet das Arbeitsverhältnis als Minijob ab dem 01.01.2013, besteht stets eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann diese jedoch auf Antrag abwählen.

 

 

Was Sie zu den Aufbewahrungspflichten ab 2013 wissen müssen:

 

Die Aufbewahrungspflichten für Steuerunterlagen sollten verkürzt werden - so war es vielfach in den Zeitungen zu lesen. Doch die Erleichterungen sind mit dem Jahressteuergesetz 2013 gescheitert. Also bleibt es vorerst bei den bisherigen Regelungen.

 

 

10 Jahre aufbewahren:

  • Bücher, Journale, Konten

  • Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungs-Bilanzen und Inventare mit den zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen

  • Buchungsbelege, z.B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten

   

6 Jahre aufbewahren:

  • Lohnkonten und Unterlagen ( Bescheinigungen )

  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen z.B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Aufträge, Versand- u. Frachtunterlagen, Darlehensunterlagen, Mietverträge, Versicherungs-Policen, Geschäftsbriefe

 

Doch dabei gibt es immer wieder übersehene Fälle:

 

Das heißt auf den 1. Blick, dass Sie zum Beispiel Ihre Unterlagen 2012 am 01.01.2023 entsorgen können.

 

Aber Achtung: Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Buchhaltung gemacht wurden, bzw. am Schluss des Jahres, in dem das Inventar, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde ( § 147 AO ). Ihren Jahresabschluss 2012 erstellen Sie mit Sicherheit erst in 2013. Das heißt, dass die 10-jährige Aufbewahrungspflicht für den Abschluss 2012 erst am 01.01.2014 beginnt und am 31.12.2024 endet. Diese Besonderheit kann dazu führen, dass Sie Unterlagen zu früh vernichten - was im Fall einer Betriebsprüfung zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen kann.

 

Meine Empfehlung: Wenn Sie Unterlagen einlagern wollen um Platz zu schaffen, dann verstauen Sie die Unterlagen pro Jahr in einen Karton und markieren ihn gut sichtbar mit dem Steuerjahr und dem Vernichtungsjahr.