Buchhaltung -  Löhne  -  Organisation  -  Finanzen

 

  

Info

 

 

 

Steuertermine und Fristen

 

  • Umsatzsteuer und Lohnsteuer

        Die Frist zur Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer- und          

        Lohnsteuervoranmeldung ist jeweils der 10. des Voranmeldungszeit-

        raumes des folgenden Monats.

        Bei der Umsatzsteuer kann ein Antrag auf Dauerfristverlängerung

        gestellt werden. Die Abgabefrist verlängert sich dadurch um einen

        Monat.

 

 

  • Einkommensteuer ( KiSt und Solizuschlag ) / Körperschaftssteuer

        Hier ist die Frist jeweils der 10.03. ; 10.06. ; 10.09. ; 10.12.

 

 

  • Gewerbesteuer / Grundsteuer

       Hier ist die Frist jeweils der 15.02. ; 15.05. ; 15.08. ; 15.11.

        Bei Zahlungen per Überweisung und Lastschrifteinzug gilt eine Zahlungs-

        schonfrist von 3 Tagen. Diese Schonfrist gilt nicht für Barzahler.

 

 

        Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende ( Samstag, Sonntag )

        oder auf einen Feiertag, dann  verlängert sich die Frist bis zum    

        darauffolgenden Werktag. 

 

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Pflichtangaben auf Rechnungen

 

Bei der Umsatzsteuer kennt das Finanzamt kein Pardon. Unvollständige Rechnungsangaben und Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuer-Abzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen, sollten Sie besser keinen Mut zur Lücke eingehen.

 

Folgende 10 Punkte sollten auf allen eingehenden und selbstverständlich auch auf allen, von Ihnen selbst erstellten Ausgangsrechnungen vorhanden sein. §14 UStG:

 

  1. Name und Anschrift des zu leistenden Unternehmers / Freiberuflers

  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

  3. Leistungsdatum ( Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistung )

  4. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung

  5. Der Betrag der Umsatzsteuer oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung  §19 UStG

  6. Das Entgelt und den anzuwendenden Umsatzsteuersatz. Verschiedene Steuersätze müssen gesondert aufgeschlüsselt werden.

  7. Rechnungsdatum

  8. Eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer

  9. Die Steuernummer. Bei Leistungen innerhalb der EU gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt.-IdNr. der Firma und des Kunden mit auf die Rechnung.

  10. Vereinbarte Minderungen des Entgelts, wie Rabatte oder Skonti, sofern sie noch nicht im Rechnungsbetrag enthalten sind. 

 

 

 Kleinstbetrag bis 250,00 € § 33 USt DV

 

Unterschreitet eine Rechnung den Betrag von Brutto ( incl. Umsatzsteuer ) 250,00 €, so gilt sie als Kleinbetragrechnung und muß nur folgende Dinge enthalten:

 

  1. Name und Anschrift des zu leistenden Unternehmers / Freiberuflers

  2. Ausstellungsdatum

  3. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung

  4. Den anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

  5. Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe. Die Umsatzsteuer muss nicht gesondert ausgewiesen werden